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Absenzen

Diese Weisungen regeln:

  1. Entschuldigte Absenzen
  2. Dispensationen für einzelne Abwesenheiten
  3. Dispensationen für regelmässige Abwesenheiten
  4. Fünf freie Halbtage

 

Definition Eltern Klassenlehrkraft Schulleitung
Unvorhergesehene Abwesenheiten (Anhang A) Bekanntgabe der Entschuldigungsgründe an die Klassenlehrkraft Absenzenkontrolle, Eintrag ins Zeugnis
Vorhergesehene Abwesenheiten (Anhang B) Spätestens 4 Wochen vor Beginn Gesuch an SL (Schulleitung) Absenzenkontrolle, Eintrag ins Zeugnis Behandlung des Gesuchs, Info an Klassenlehrkraft
5 freie Halbtage Benachrichtigung der Lehrkraft spätestens am Vortag, keine Gesuchstellung, keine Begründung nötig Kontrolle der Halbtage, kein Zeugniseintrag
a) Disp. von einzelnen Fächernb) Disp. an religiösen Feiertagenc) Disp. von Ausländerkindern zum Besuch von Sprach- und Kulturkursen (höchstens 1 Halbtag pro Woche) Gesuch an SL Kein Zeugniseintrag Behandlung des Gesuchs, ev. Weiterleitung des Gesuchs. Info an Klassenlehrkraft

 

 

 

 

Anhang A:

  • Krankheit oder Unfall des Kindes
  • Krankheit oder Todesfall in der Familie
  • ärztlich verordneter Krankheits- oder Erholungsaufenthalt eines Elternteils
  • sehr ungünstige Witterung
  • amtliche Aufgebote (z.B. Erziehungsberatung, Schularzt, Prüfungen)
  • Wohnungswechsel der Familie
  • private Arzt- und Zahnarzttermine sowie ärztlich verordnete Therapietermine, die nicht ausserhalb der Unterrichtszeit angesetzt werden können

Anhang B:

  • wichtige Familienereignisse
  • wichtige sportliche und kulturelle Anlässe
  • Ferien der Eltern, die aus zwingenden beruflichen Gründen nicht oder nur teilweise mit den Schulferien zusammenfallen
  • Kinder derselben Familie besuchen verschiedene Schulen mit verschiedener Ferienordnung
  • Schnupperlehre

Diese Aufzählungen sind nicht abschliessend. Bei Unklarheiten bitte die Schulleitung kontaktieren.