Absenzen

Diese Weisungen regeln:
- Entschuldigte Absenzen
- Dispensationen für einzelne Abwesenheiten
- Dispensationen für regelmässige Abwesenheiten
- Fünf freie Halbtage
Definition | Eltern | Klassenlehrkraft | Schulleitung |
Unvorhergesehene Abwesenheiten (Anhang A) | Bekanntgabe der Entschuldigungsgründe an die Klassenlehrkraft | Absenzenkontrolle, Eintrag ins Zeugnis | |
Vorhergesehene Abwesenheiten (Anhang B) | Spätestens 4 Wochen vor Beginn Gesuch an SL (Schulleitung) | Absenzenkontrolle, Eintrag ins Zeugnis | Behandlung des Gesuchs, Info an Klassenlehrkraft |
5 freie Halbtage | Benachrichtigung der Lehrkraft spätestens am Vortag, keine Gesuchstellung, keine Begründung nötig | Kontrolle der Halbtage, kein Zeugniseintrag | |
a) Disp. von einzelnen Fächernb) Disp. an religiösen Feiertagenc) Disp. von Ausländerkindern zum Besuch von Sprach- und Kulturkursen (höchstens 1 Halbtag pro Woche) | Gesuch an SL | Kein Zeugniseintrag | Behandlung des Gesuchs, ev. Weiterleitung des Gesuchs. Info an Klassenlehrkraft |
Anhang A:
- Krankheit oder Unfall des Kindes
- Krankheit oder Todesfall in der Familie
- ärztlich verordneter Krankheits- oder Erholungsaufenthalt eines Elternteils
- sehr ungünstige Witterung
- amtliche Aufgebote (z.B. Erziehungsberatung, Schularzt, Prüfungen)
- Wohnungswechsel der Familie
- private Arzt- und Zahnarzttermine sowie ärztlich verordnete Therapietermine, die nicht ausserhalb der Unterrichtszeit angesetzt werden können
Anhang B:
- wichtige Familienereignisse
- wichtige sportliche und kulturelle Anlässe
- Ferien der Eltern, die aus zwingenden beruflichen Gründen nicht oder nur teilweise mit den Schulferien zusammenfallen
- Kinder derselben Familie besuchen verschiedene Schulen mit verschiedener Ferienordnung
- Schnupperlehre
Diese Aufzählungen sind nicht abschliessend. Bei Unklarheiten bitte die Schulleitung kontaktieren.